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   VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02   

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https://dejure.org/2004,4526
VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02 (https://dejure.org/2004,4526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.2004 - 9 N 3140/02 (https://dejure.org/2004,4526)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 9 N 3140/02 (https://dejure.org/2004,4526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BauGB, § 1a Abs 2 Nr 2 BauGB, § 41 BImSchG, § 50 BImSchG
    Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf Vollkompensation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verletzung des Abwägungsgebots; Berücksichtigung von Lärmbelastungen bei der Planung von Straßen; Notwendigkeit eines Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft

  • Judicialis

    BImSchG § 41; ; BImSchG § 50; ; BauGB § 1 Abs. 5 S. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 1a Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 1a Abs. 3 S. 2; ; StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Straßenplanung durch Bebauungsplan - Ausgleichsmaßnahmen, Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Eingriffsregelung, Friedhofserweiterung, Lärmbewältigung, Straßenplanung, Verkehrslärmschutz, Vollkompensation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenplanung: Vermeidung von Lärmbelästigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 769
  • DÖV 2005, 128 (Ls.)
  • BauR 2005, 764 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 807 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung und den Lärmimmissionen derzeit kein unbewältigter Konflikt ersichtlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung es zulässt, dass ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

    Denn sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Vorkehrungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

  • VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00

    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Es ist zwar davon auszugehen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung, das seine Wurzeln im Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB hat, verlangt, dass alle der Planung zuzurechnenden Konflikte in der Bauleitplanung möglichst einer umfassenden Lösung zugeführt werden (vgl. Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, NuR 2004, 47 = VRS 105, 386 = HSGZ 2003, 399).

    Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung und den Lärmimmissionen derzeit kein unbewältigter Konflikt ersichtlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung es zulässt, dass ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, ausgeführt, dass bei der Frage, ob der Anlieger einen Anspruch auf verkehrslenkende Maßnahmen zur Reduzierung unzumutbarer Lärm- und Abgasimmissionen hat, maßgeblich auch darauf abzustellen ist, ob beispielsweise eine Ortserschließungsstraße entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend vom überörtlichen Verkehr als so genannter "Schleichweg" in Anspruch genommen werde und damit Lärmbelästigungen ausgelöst würden, die von den Anliegern reiner Wohnstraßen üblicherweise nicht hingenommen werden müssten.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Dies gilt nach Auffassung des Senats auch in Ansehung des Umstandes, dass gegenüber anderen öffentlichen, beispielhaft in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB benannten Belangen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine herausgehobene Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Andererseits kann der gesetzlich gebotene Abwägungsvorgang gerade in solchen Fällen auch zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Ergebnis führen, dass die Erhöhung der Lärmbelastung unter Berücksichtigung des Gewichts anderer Belange, denen durch die Planung gerade Rechnung getragen werden soll, hinzunehmen ist (vgl. zum Vorstehenden Urteil des Senats vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873 = BauR 1994, 490 und Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Andererseits kann der gesetzlich gebotene Abwägungsvorgang gerade in solchen Fällen auch zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Ergebnis führen, dass die Erhöhung der Lärmbelastung unter Berücksichtigung des Gewichts anderer Belange, denen durch die Planung gerade Rechnung getragen werden soll, hinzunehmen ist (vgl. zum Vorstehenden Urteil des Senats vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873 = BauR 1994, 490 und Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248).
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gemeinde hinreichend sicher darauf vertrauen darf, dass die durch die Planung aufgeworfenen Probleme in dem nachfolgenden Verwaltungsverfahren gelöst werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 -, NVwZ-RR 1995, 130).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1998 - 7a B 374/98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Beeinträchtigung von Natur und Landschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Ob auf Grund dieser Regelungen und insbesondere auf Grund des § 1 a Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach Darstellungen und Festsetzungen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen können, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, die Gemeinden dazu verpflichtet sind, das gesamte Gemeindegebiet daraufhin zu überprüfen, ob geeignete Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen (so wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 1998 - 7 a B 374/98.NE -, NVwZ-RR 1999, 113 = BauR 1998, 1195), oder ob § 1 a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Gemeinden allein ermächtigt, aber nicht verpflichtet, unter Abkehr von der strikten räumlichen Bindung des Ausgleichs an den Eingriff geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen (so Schrödter, Baugesetzbuch, 6. Aufl., München 1998, § 1 a Rdnrn. 71, 76), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 18.05.1982 - II OE 108/78
    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Demgemäß hätten die Straßenverkehrsbehörden u. a. darauf hinzuwirken, dass vom Durchgangsverkehr in erster Linie die dafür gewidmeten überörtlichen Straßen und nicht die örtlichen Erschließungsstraßen von Wohngebieten benutzt würden (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1982 - II OE 108/78 - VerkMitt. 1983, 24).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
    Innerhalb des beschriebenen Rahmens ist das Vorziehen oder Zurücksetzen bestimmter Belange, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert, kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entscheidung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welche Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. beispielsweise Urteil vom 11. Februar 2003 - 9 N 1756/99 - BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden

  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01

    Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz

    Auch Gemeinden können ein mit erheblichen Lärmimmissionen verbundenes Verkehrsvorhaben nicht planen, ohne dass sie in Anwendung der insoweit maßgeblichen §§ 41 ff. BImSchG ein geeignetes Lärmschutzkonzept entwickeln (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 - und vom 12. Juli 2004 - 9 N 3140/02 -).
  • VGH Hessen, 25.09.2006 - 9 N 844/06

    Ziele der Raumordnung und großflächiger Einzelhandel

    Ein Antragsteller genügt seiner diesbezüglichen Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. z. B. Urteile des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441, und 12. Juli 2004 - 9 N 3140/02 -).
  • VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15

    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

    Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.07.2004 (- 9 N 3140/02 - NVwZ-RR 2005, 769) obliegt es einer planenden Gemeinde grundsätzlich, bei der Planung von Straßen im Rahmen der Abwägung auch solche Erhöhungen der Lärmbelästigungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls planerisch zu bewältigen, die unterhalb der Schwelle schädlicher, insbesondere gesundheitsbeeinträchtigender Auswirkungen im Sinne des § 41 BImSchG blieben.
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